- Konvergenzkriterien
- In speziellen Protokollen zum Vertrag über die EU (EUV) wurden als Voraussetzung für die Teilnahme an der Dritten Stufe (Endstufe) der Europäischen Währungsunion folgende makro-ökonomische K. festgelegt: (1) Die jährliche Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte eines zur Teilnahme qualifizierten Mitgliedslands darf maximal 3 Prozent und (2) die öffentliche Gesamtverschuldung maximal 60 Prozent seines Brutto-Inlandsprodukts betragen; (3) die nationale, mithilfe eines speziell zu diesem Zweck geschaffenen Verbraucherpreisindex (⇡ Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)) ermittelte Inflationsrate darf diejenige der drei preisstabilsten EU-Staaten um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte überschreiten; (4) die jeweilige Währung darf in den zwei vorhergehenden Jahren nicht mehr gegenüber den EWS-Währungen abgewertet worden sein; (5) das Niveau der langfristigen Zinsen der betreffenden nationalen Währung darf seit mehr als einem Jahr nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem entsprechenden Niveau der drei stabilsten EU-Staaten gelegen haben.
Lexikon der Economics. 2013.